Taxi & Mietwagen - AGB -
Flughafentaxi erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten.
Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn Flughafentaxi ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen
von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von Flughafentaxi. Ein Vertrag kommt nur
zustande, wenn dieser von Flughafentaxi bestätigt wird.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Flughafentaxi oder
subsidiär nach den schriftlichen Angebot von Flughafentaxi. In Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten und
ähnlichen Informationen enthaltenen Angaben sind nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.
Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und dem PbefG. Die Fahrgäste haben sich an Weisungen
von Flughafentaxi oder des Chauffeurs zu halten. Handeln Gäste gegen die Weisungen, oder stellen sie eine Gefährdung
nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs dar, ist Flughafentaxi
berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet Flughafentaxi den vollen Fahrpreis
einschließlich des Fixpreis oder Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen.
Abholung am Flughafen (Flughafentfer)
Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, gleich aus welchem Grund, ist Flughafentaxi unverzüglich mitzuteilen.
Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden. Der Chauffeur von Flughafentaxi steht
zu der vereinbarten Abholzeit am jeweiligen Meetingpoint des Flughafenterminals, oder dem zuvor schriftlich
vereinbarten Treffpunkt, mit Namensschild oder Firmenlogo bereit (frühere oder spätere Bereitstellung ist bei der
Buchung anzugeben) und wartet bis zu 60 Minuten ohne gesonderte Berechnung. Eine Telefonnummer, unter welcher der
Fahrgast seinen Chauffeur erreichen kann, ist in dem Bestätigungsschreiben angegeben. Sollte nach Ablauf der
60-minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder zum Kunden zustande gekommen sein, tritt der Chauffeur die
Rückfahrt nach Wien ohne Fahrgast an. Die Leistung von Flughafentaxi gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis
wird zur Zahlung fällig. Weitere vom Kunden gewünschte Wartezeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet.
Preise
Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Es gelten die am Tag der
Buchungsbestätigung gültigen Preise. In der Preisliste nicht aufgeführte Pauschalpreise können nur schriftlich
vereinbart und gelten nur für das vereinbarte Fahrtdatum und die Mietzeit. Darüber hinausgehende Zeiten und
Entfernungen werden nach der gültigen Preisliste berechnet. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden,
es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von Flughafentaxi oder des Chauffeurs. Der Fahrpreis
beinhaltet die Personenbeförderung mit normalem Gepäck; die Mitnahme sperriger Güter bedarf einer gesonderten
Vereinbarung.
Zahlungsbestimmungen
Flughafentaxi behält es sich vor, vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtpreises zu
erheben oder vor Annahme eines Auftrages einen auf Flughafentaxi ausgestellten Blanko-Belastungsbeleg einer gültigen
Kreditkarte zu verlangen. Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung von
Flughafentaxi an. Bei Zahlung per Scheck gilt die Forderung erst nach endgültiger vollständiger Gutschrift als bezahlt.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug,
berechnet Flughafentaxi – vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugschadens – Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Für die zweite und jede weitere Mahnung werden € 10,– Mahngebühr
berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Stornierungen und Rücktritt
Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder bei mündlicher Erklärung von Flughafentaxi
schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei
Flughafentaxi an. Stornierungen bis einschließlich 24 Stunden vor dem vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt
sind kostenfrei. Bei Stornierungen berechnet Flughafentaxi einen Anteil am Fahrtgrundpreis als Schadensersatz. Dieser
Anteil beträgt:
* 50 % bei Stornierungen bis 12 Stunden
* 80 % bei Stornierungen bis 3 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserfüllung
* 100 % bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt.
Aufwendungen berechnet Flughafentaxi unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen, wenn diese bereits
angefallen sind. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Flughafentaxi gar kein oder ein
niedrigerer Schaden entstanden ist. Flughafentaxi behält sich vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, in Insolvenz gerät oder aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass
die Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, oder der Kunde ihm nach diesen Vertragsbestimmungen
obliegende Pflicht verletzt.
Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde teilt Flughafentaxi unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner (Rechnungs-)Anschrift, seiner
Rechtsform und seiner Bankverbindung mit. Ebenso ist der Kunde dazu verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu
Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung, haftet
er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären. Der Kunde verpflichtet sich, auch im Namen
der Fahrgäste, die Leistung von Flughafentaxi nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
* die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören oder zu behindern
* keine Schäden hervorzurufen
* nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen
* das Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten
* die Übernahme des Fahrpreises nicht zu verweigern.
Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten Pflichten, ist Flughafentaxi berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen
zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Verletzung haftet der Kunde gegenüber Flughafentaxi auf
Schadensersatz.
Haftung von Flughafentaxi
Flughafentaxi haftet dem Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Flughafentaxi, dessen gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften. Bei Sachschäden wird die Haftung von Flughafentaxi auf € 1.000,00 pro Fahrgast
begrenzt. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen
Versicherungsbedingungen. Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Flughafentaxi
haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folgen, soweit diese nicht von Flughafentaxi verschuldet
wurden. Dazu zählt z. B. Verspätungen/Verzögerungen verursacht durch:
* Verkehrsstaus, Straßensperrungen
* Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle
* schlechte Witterung
Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt Flughafentaxi gegenüber dem
Kunden oder Fahrgast keine Haftung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Flughafentaxi und seinem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der
Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.